Möchten Sie sich gern engagieren?
Sie sind jederzeit herzlich eingeladen ein EAAD Mitglied zu werden und eine regionales Bündnis gegen Depression zu gründen. In Deutschland wurden mittlerweile schon über 60, sehr erfolgreiche, regionale Bündnisse gegründet. Das deutsche Hauptbüro hat viele Jahre Erfahrung im Aufbau von Bündnissen und steht Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite.
Bei Interesse ist es am einfachsten zunächst die nationale EAAD Vertretung in Ihrem Land zu kontaktieren; ist diese noch nicht verhanden, kontaktieren Sie das EAAD Hauptbüro in Leipzig.
Wer kann ein regionales Bündnis gründen?
Verschiedene Menschen oder Einrichtungen können die Idee haben sich für die Themen Depression und Suizidprävention einzusetzen: Selbsthilfegruppen, Krankenhäuser, Sozialdienste, Psychotherapeuten, Hausärzte, Angehörige Betroffener und viele andere.
Was wichtig in diesem Zusammenhang ist: die Arbeit der Bündisse ist durch ehrenamtliche Tätigkeit geprägt!
Ebenfalls ist es wichtig zu wissen, dass ein regionales Bündnis dann am Besten funktioniert, wenn alle Involvierten auf einer Ebene arbeiten!
In einem interdisziplinären Team zu arbeiten, ist ebenfalls ein wichtiger Schlüsselaspekt. Wenn Ihr Bündnis aus einem Mix aus Ärzten, Psychologen, Priestern etc. besteht, werden Sie sehen, dass es sehr erfolgreich arbeiten und viele Menschen erreichen kann.
Wie fängt man am Besten an?
Wenn Sie ein neues Bündnis gründen, mögen Sie sich fragen: wie fange ich nun eigentlich an? Was könnten Elemente meiner Arbeit sein? Generell ist es so, dass jedes Bündnis selbst entscheidet, welche Elemente des 4-Ebenen-Ansatzes es umsetzen kann und welche von uns angebotenen Materialien Sie nutzen. Hierzu müssen Sie in Ihrer Gruppe klären, welche Ressourcen Sie haben, was Ihre Interessen sind und was realistisch erscheint.
Hier finden Sie einen kleinen Überblick, an was Sie zunächst bedenken sollten: .
Sie werden von uns jederzeit Materialien (die schon in viele verschiedene Sprachen übersetzt wurden) sowie Unterstützung durch das Hauptbüro und die jeweiligen Ländervertreter erhalten.
Letzte Änderung: 08.02.2012